Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfbescheinigung erforderlich. (?) (Stand nicht überall dabei.)
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bull-Terrier-Rassen wie American-Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier dagegen erlaubt. Bei den letztgenannten Rassen empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches und es gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire und Pittbulls sich häufig sehr ähnlich sehen, werden American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-annerkannten Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pittbulls betrachtet. Diese Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos.
Niederlande:
Seit dem 1. Februar 1993 ist es in den Niederlanden verboten, Hunde des Typs Pitbull-Terrier zu halten, zu züchten oder mit solchen Hunden zu handeln. Für alle in den Niederlanden lebenden Pit-bull-Terrier gilt eine Übergangsregelung. Artikel 73 des Gesundheits- und Allgemeinwohlgesetzes für Tiere verbietet das züchten, das in die Niederlande verbringen, das zum Kauf anbieten oder das verkaufen sowie die Haltung von bestimmten Arten oder Kategorien von durch den Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei als gefährlich für Mensch und Tier angewiesenen Tieren. Durch Beschluß vom 11. Januar 1993 hat der Minister die Kategorie der Pit-bull-Terrier als gefährlich in diesem Sinne angewiesen.
Die Übergangsregelung, die für alle in den Niederlanden lebenden Pit-bull-Terrier gilt, beeinhaltet, daß diese Hunde mit einem besonderen Pit-bull-Identifikationszeichen identifiziert werden müssen. Sowie:
die Hunde müssen unfruchtbar gemacht werden
kurz angeleint und einen Maulkorb tragen
es gilt ein Haltungs und Zuchtverbot
Ergänzende Maßnahmen sollen noch getroffen werden, dies betrifft einerseits ein Zuchtverbot und Haltungsverbot für Hunde des Typs American Staffordshire Terrier (nur Rassehunde), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastino Napolitano und Rottweiler. Hunde, die einen obligatorischen Aggressivitätstest mit Erfolg bestanden haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen, und brauchen also keinen Maulkorb mehr zu tragen und nicht mehr kurz angeleint zu werden. Hunde, die den Test nicht bestanden haben, müssen unfruchtbar gemacht werden und dürfen in der Öffentlichkeit nur mit Maulkorb und kurz angeleint ausgeführt werden. Es dürfen keine Pittbulls einreisen. Hunde müssen ständig angeleint sein. Für andere, als gefährlich eingestufte Hunde gibt es derzeit keine endgültige Regelung.
Niederlande verbieten Zucht von Kampfhunden
Den Haag/dpa/Mz 15.12.98 Die Niederlande wollen die Zucht von Kampfhunden verbieten. das Landwirtschaftsministerium legte gestern in Den Haag einen Plan vor. Der Besitz, die Zucht und der Verkauf von Pitbulls sind bereits verboten. Geplant ist außerdem, daß Kampfhunde nur noch mit einem Maulkorb auf die Straßen dürfen. In den vergangenen Jahren waren mehrfach Menschen den Kampfhunden zum Opfer gefallen.
Es hat den Anschein, das du keinen Maulkorb für deine Rotties brauchst. Allerdings gilt Leinenzwang.
Auf einer Seite fand ich noch diesen Hinweis für die Niederlande:
Zusätzlich Nachweis über Staupeimpfung.
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Arroganz ist Ignoranz in Toleranz
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Der Hund mit seinem feineren Geruchsorgan kann Dinge riechen, von denen der Mensch nur träumen kann.