Das Board ist nur für registrierte Mitglieder voll zugänglich. Gäste haben nur eingeschränkten Zugang und sehen nicht alle Foren.
Neuanmeldungen müssen erst per Email und durch einen Admin bestätigt werden (s.Hinweis bei der Anmeldung).
Deshalb ist die Angabe einer gültigen Email-Adresse notwendig.
Es gibt da noch einen Vermieterverbund an dem man sich wenden kann.
Einen Hund in der Wohnung zu verbieten, zeugt von Tierhaß.
Das Rezpt vom Arzt müßte für meine Begriffe ausreichen. Denn man kann ja kaum verlangen, dass wegen eines Hundes jemand umziehen muß.
Hallo Ursel,
gehe mal auf die Seite http://www.rottweiler.de/index2.htm, ich habe dort dazu gepostet.
Und wenn Du da bist, den Beitrag
"Geheimes" ADRK-Forum/Eintrag von Shlash - Monika 18.9.2001 11:31 (0)
solltest Du Dir auch ansehen!
Viele Grüße, Heike
Ich hoffe hier kehrt wieder FRIEDE ein. Das sollte bei vernünftigen Menschen, die sich für eine gemeinsame gute Sache, nämlich für die Rottis, einsetzen, einfach möglich sein.
Mieter dürfen in ihrer Wohnung Haustiere halten, sofern diese die übrigen Hausbewohner nicht erheblich belästigen und im Mietvertrag nichts anderes vereinbahrt wurde. Gegen Kleintiere, etwa Kanarienvögel oder Zierfische, kann ein Vermieter in keinem Fall etwas einwenden. Verschiedene Gerichte erklärten Klauseln für unwirksam, die zwischen kleinen und größeren Haustieren unterscheiden. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 10/92) wies den Passus "Das Halten von Haustieren ist unzulässig" zurück. Ebenso beurteilte das Amtsgericht Köln (213 C 369/96) die Klausel "Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" als unwirksam.
--------
Es bleibt eine freie Entscheidung des Vermieters, ob er die Haltung eines Hundes gestatten will oder nicht. Dies gilt selbst dann, wenn er in der gleichen Wohnanlage bereits einzelnen Mietparteien die Hundehaltung gestattet hat. Voraussetzung allerdings ist, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass eine Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf.
Mit diesem Urteil wies das Landgericht Berlin einen Hundebesitzer ab, der die Einwilligung zur Hundehaltung einklagen wollte. Er wies unter anderem darauf hin, dass im gleichen Haus zwei Haushalte jeweils einen Hund halten durften. Es liege gleichwohl im freien Ermessen des Vermieters, ob er eine Tierhaltung genehmige oder nicht. Nur wenn keine entsprechende Klausel im Mietvertrag verankert gewesen wäre, hätte der Mieter unter Hinweis auf die Hundehaltung seiner Nachbarn die Tierhaltung im Rahmen des "gewöhnlichen Wohnungsgebrauchs" möglicherweise einen Anspruch. Auch die Argumente des Mieters, die Nachbarn hätten keine Einwände gegen das Tier, wies das Gericht zurück.
Es gibt Urteile, die aussagen, daß der Vermieter die eventuell erhöhte Abnutzung einer Wohnung durch die Genehmigung der Hundehaltung billigend in Kauf genommen hat. (Kratzspuren auf dem Fußboden)
Kein Vermieter wird bei dieser Rechtslage der Hundehaltung zustimmen, warum soll er für Schäden aufkommen, die der Hund der Mieter verursacht hat??
Dann ist es doch besser, Hundehaltung nicht zuzulassen, logisch, oder????? Würde doch jeder so machen.
Das Urteil steht irgendwo im Fundus bei rottweiler.de
>Kein Vermieter wird bei dieser Rechtslage der Hundehaltung zustimmen, warum soll er für Schäden aufkommen, die der Hund der Mieter verursacht hat??
Dann ist es doch besser, Hundehaltung nicht zuzulassen, logisch, oder????? Würde doch jeder so machen.`>
Kann aber auch durch Kaution abgeklärt werden, oder dass der Hundebesitzer den entstandenen Schaden begleicht!!!!!
Dürfte ja wohl kein Problem sein.
Erfahrungsgemäss machten wir bei Vermietungen unseres Hauses in Spanien bessere Erfahrungen mit Hunden als mit Kindern. (Eltern, fühlt euch dadurch jetzt bitte nicht provoziert, ist nur eine persönliche Erfahrung, die wir machten.)