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Euer Rottweiler Team

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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 1.435 mal aufgerufen
 Urteile
Mattie ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 07:03
Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Hallo Leute,
ich bin mal wieder geblitzt worden und suche nach einem Präzidensfall. Folgendes:
30-Schild im Dorf.
Videoüberwachung: Leica XV2.
54km/h - netto.
Das Schild ist allerdings mit auf dem Bild - ca. 10-15 Meter hinter dem Auto!!!!

Ist es erlaub so nah am Schild zu messen???
Meines Erachtens nicht.

Den Brief hat meine Frau bekommen, da sie Halter des Fahrzeugs ist. Sie hat keine Punkte aber ich schon einige.
Hat jemand einen Plan???
Muß bis morgen Einspruch eingelegt haben.

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Heike Harms ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 09:00
Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Hallo Mattie,
man kann auch Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
Du scheinst ja ein Verkehrsrowdy zu sein. Vor dem Schild "30" gab es doch auch schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung, oder? Ich denke, eine Geschindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild.
Viel Erfolg, Heike

Kerstin ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 09:58
#3 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Also, soweit ich weiß, dürfen die Kamaras erst 100 Meter nach den Schildern aufgestellt sein. Mir ist einmal das selbe passiert, allerdings kurz vor'm Ortseingangsschild.
Dort habe ich dann die Polizisten gefragt, die sagten mir 100 Meter. Sie standen auch 100 Meter weg, mir kam es allerdings kürzer vor.
Du hast eine gewisse Toleranzgrenze als Autofahrer. Ich würde einfach Widerspruch einlegen ! Drück Dir die Daumen !!!!


Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de

SLash ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 13:29
#4 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Ich habe mit unserer Polizei (Rheinland Pfalz) telefoniert, die meinten bei uns sind 100Meter Pflicht. In Bayern glaubt er sogar 200 Meter. Du solltest mal die Verkehrsdirektion anrufen, was die meinen. Hast du das Bild gesehen ? Kann man dich eindeutig erkennen ? Wenn nicht, kann man behaupten das man nicht genau weiß, wer an diesem Tag gefahren ist. Beim 1. mal wird es dann eingestellt, mit der Androhung das beim nächsten Mal ein Fahrtenbuch zu führen ist.
So nett ich kenne ich die Polizei gar nicht, wie sie zu mir am Telefon waren. *erstauntguck
Bei uns würdest du bei einer Überschreitung mit einem PKW 80,--DM zahlen und einen Punkt bekommen. (Aussage des Polizisten)
Im Internet habe ich 120,--DM und einen Punkt gefunden.
Was ich auch noch gefunden habe, ist ein Hinweis, ob das Gerät geeicht war ?! Die Verjährungsfrist ist 3 Monate.
Auf jedenfall Einspruch/Widerspruch einlegen, wie Heike schon sagte und das Bild anfordern, falls du es nicht gesehen hast!
-------------
Tempo-30-Zone - Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung/Augenblicksversagen
(OLG Hamm, Beschl. v. 24.3.2000 - 2 Ss OWi 267/2000)

Leitsatz des Gerichts:

Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer in einer Tempo-30-Zone begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung.


Der Betr. wurde in einer Tempo-30-Zone mit einer Geschwindigkeit von 66 km/h geblitzt (mit einem Lasergerät des Typs Laveg 101). Das AG ging von einer Geschwindigkeit von 63 km/h aus (Toleranzwert von 3 km/h). Der Betr. hat die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bestritten, er habe aber das Tempo-30-Schild übersehen, weil er einen Streit seiner Kinder auf dem Rücksitz habe schlichten müssen als er an dem Schild vorbeigefahren sei. Das AG hat gegen den Betr. u. a. ein Regelfahrverbot festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, hat teilweise Erfolg.
Die vom AG getroffenen Feststellungen seien lückenhaft und würden nicht die Anordnung des Fahrverbots rechtfertigen. Es lasse sich nämlich den Feststellungen nicht enthnehmen, ob dem Betr. zu Recht eine auch subjektiv grobe Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers (§ 25 I 1 StVG) zur Last gelegt worden ist.
Das OLG verweist dabei auf die st. Rspr. des BGH zum sog. Augenblicksversagen (Versagen, das auch ein sorgfältiger und pflichtbewusster Kraftfahrer nicht verhindern kann), nach der ein Regelfahrverbot dann nicht in Betracht kommt, wenn der Kfz-Führer eine objektiv grobe Pflichtverletzung begangen hat, die ihm jedoch subjektiv nicht vorwerfbar ist.
Nach den vom AG getroffenen Feststellungen könne aber nicht beurteilt werden, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung des Betr. auf einem Augenblicksversagen beruht. Das AG hätte z.B. Feststellungen zur Einrichtung der betreffenden Zone treffen müssen und zu anderen Anhaltspunkten, aus denen der Betr. schließen konnte, dass er sich in einer verkehrsberuhigten Zone befand, des Weiteren auch, ob ihm die Strecke bekannt war.


Quelle: NZV 2000, 341-342
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Ich bin ein Teil all dessen, was mir widerfährt.

Mattie ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 15:17
#5 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Guten Morgen,
schön dass ihr so schnell reagiert habt.
@Heike: nö - bin nur immer ein bißchen schneller als die anderen*gg*

Es war das erste Schild nach einer Kreuzung im Dorf (50).
Das Schild kam auch nicht direkt nach der Kreuzung sondern erst nach ca. 100m.
Die Kamera stand meines Erachtwens etwa 75 Meter vom Schild entfernt. Wann genau die Messung erfolgte weiß ich nicht da es Video war. Ein Bild hab ich bekommen und leider ist alles sichtbar, aber auch das Schild etwa 15 Meter hinter dem Auto. Das ist ziemlich knapp!
Es war keine Zone sondern nur ein normales 30-Schild

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SLash ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 16:04
#6 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Also nach dem Bild zu urteilen, könnten es auch 100m sein.
Ich würde ein deiner Stelle, nochmal dort hinfahren und nachmessen. Sollten es weniger als 100m sein würde ich Widerspruch einlegen. Sollten es 100m sein, würde ich die zwischen 80 - 120,--DM bezahlen und einen Punkt kassieren.
Mehr hast du nicht zu befürchten. Führerschein auf Probe dürfte ja nicht mehr in Frage kommen ?!

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Heike Harms ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 19:22
#7 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Führerschein auf Probe nicht, aber vielleicht eine Nachschulung???
Eines erkäre mir doch mal bitte, Du arbeitest ehrenamtlich für die Rettung von Unfallopfern, finde ich ganz toll.
Obwohl Du nun verheiratet bist, , nur für Dich!
Viele Unfälle werden durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht, ist eine Tatsache. Wie paßt das zusammen, nämlich Dein Einsatz zur Rettung von Opfern und ein Verhalten, daß die "Entstehung" von Opfern fördert?
Bei uns in der Straße ist auch "30", leider wird zu wenig kontrolliert!!!! Wilde Weiber, die schnell zu den Pferden wollen, aber wenn sie auf dem "Gaul" sitzen, soll ich mein Auto vielleicht noch vorbeitragen!!!!!
Durch Deine Geschwindigkeitsüberschreitung hast Du vordergründig Zeit gewonnen, jetzt verlierst Du:
die Zeit, die Du für den Einspruch brauchst und die Zeit, die vielleicht eine Nachschulung erfodert. Strafe muß man auch noch zahlen. Kostet Arbeitszeit!

Stelle mal so eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf. Ich denke, es lohnt sich nicht.
Mattie, keep , Ruhe und Kraft, nicht nur bei Rotties, auch beim Autofahren.

Kerstin ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 21:38
#8 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Hallo Heike,
Mattie sieht das wahrscheinlich so : er möchte dafür sorgen, daß er immer schön ehrenamtliche Arbeit hat :-))
Er könnte es bestimmt nicht ertragen, Ayk umsonst ausgebildet zu haben *zwinker*.
Ich find's auch nicht toll, daß es Leute gibt, die sooooo rasen !
Du mußt mich jetzt mitverurteilen, mich habe sie mal mit Dienstauto in einer 30er Zone mit netto 72 geblitzt. Es wurde unter den Tisch fallen gelassen, weil Ambulante Pflege am Auto stand. Ich hatte eben Zeitdruck, ich bereue es auch nicht !
Die Straße war übersichtlich, keine parkenden Autos, keine Kinder, keine Tiere :-).
Die Patienten waren mir an dem Tag eben wichtiger !


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SLash ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 21:39
#9 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Eines vorweg ich will hier keine Raser in Schutz nehmen und auch nicht behaupten das Mattie ein Raser ist!
Ich habe das Bild gesehen und muss mich fragen wieso dort nur 30km erlaubt sein sollen ? Ich sah links und rechts nur Felder und Wiesen...
Es ist reine Geldmacherei, an Stellen zu blitzen, die keinen Nutzen haben. In der Stadt oder in an einer Schule ok, aber am Ortsausgang z.B. oder mitten auf der Landstrasse ergibt das für mich keinen Sinn.
Sollte ein Polizeiauto im Parkverbot stehen, wenn damit geblitzt werden soll, ist diese Rechtswidrigkeit gegen eine andere Rechtswidrigkeit unzulässig und irrsinnig. (mal so nebenbei gesagt)
Ansonsten sollte man sich natürlich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, auch wenns nervt das die hinter einem drängeln... *fg

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SLash ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 23:01
#10 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Hier findest du die Richtlinien für dein Problem: 150m :-)

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/sachsenanh.php

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Mattie ( Gast )
Beiträge:

02.09.2001 21:37
#11 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Hallo Heike,
also: ich würde mich ehrlich gesagt auch als Raser bezeichnen aber nur situationsbedingt. Soll heißen: Landstraße 100 - keiner weiter da - fahre ich schneller weil ich keinen gefährde. 30-er Zone fahre ich auch 30 weil ich ja jemanden in Gefahr bringen kann.
Wenn aber fast direkt hinter einem 30- Schild geblitzt wird finde ich es eine Frechheit, da man auch von 50 auf 30 rollen kann ohne eine Vollbremsung durchführen zu müssen.
Zur Situation am Schild: Der Blitzer kann höchstens 50m weggestanden haben. Ich hab mir alles nochmal angesehen.

Zum Rasen allgemein kann ich nur sagen dass es leider auch das andere Extrem gibt: z.B. Rentner die auf der Landstraße 50 fahren und so alle anderen behindern und zum Überholen zwingen - hier wurde noch nie eine Strafe verhängt.
Fahren mit Nebelscheinwerfern: Hier entstehen viele Unfälle durch blenden: auch da greift keiner durch....

Aber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann man halt besser abkassieren.

Ein schlechtes Gewissen hätte ich höchsens beim gefährden von Tieren oder Menschen. Deshalb fahre ich auch innerhalb von Ortschaften gesittet und sehr vorausschauend.

ROTTIPOWER! - Rottweiler im Rettungswesen http://www.ROTTIPOWER.de

Heike Harms ( Gast )
Beiträge:

02.09.2001 22:09
#12 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Hallo Mattie,
dachte ich mir doch, Du bist ein "toller Typ"!
In Antwort auf:
Deshalb fahre ich auch innerhalb von Ortschaften gesittet und sehr vorausschauend.


Ich fahre immer so!
Warum fährst Du außerhalb anders?????????
Habe ich da etwas falsch verstanden????
Ruhe und Kraft, wie bei Rottweilern!!!!!!!


Mattie ( Gast )
Beiträge:

02.09.2001 22:20
#13 Re: Ganz wichtig: Verkehrsrecht Antworten
Eigentlich dürfte ich ja überhaupt nichts dazu schreiben - weil alles gegen mich verwandt werden könnte aber wenn ich jeden Tag 70km Arbeitsweg hab und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 - oder eine von 80 oder 90 dann kann man sich bei 280 Arbeítstagen doch ausrechnen wieviel Zeit man spart.
Man kann viel rausholen auf der Landstraße - *fg*

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