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Gerichtsurteile zur Tierhaltung in allen Variationen und kostenlose Rechtshilfe von Dr.Edmund Haferbeck findet Ihr unter:
http://www.fellbeisser.de/haferbeck/index.shtml
z.B.
Titel: Leinenzwang
AKZ: Az.: 2109 Js 35731/96-9 OWi
Urteil vom: -
Urteil zu: Haustiere
zust. Gericht: Amtsgericht
Ort: Altenkirchen
Urteilstext: Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dies schreiben die jeweiligen Landesjagdgesetze zum Schutz des Wildbestandes vor. Dabei bedeutet "Aufsicht" nicht aber gleich "angeleint". Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift liegt so erst dann vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk außerhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben. Damit kann ein Hund auch dann unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist.
Ich habe mich übrigens wegen meiner Hundehaftpflicht erst einmal an Dr. Haferbeck gewandt und war erstaunt wie schnell er antwortet. Er schickt mir die Grundsatzurteile (vom BGH VersR1974, OLG-Köln 1982+93)auf die sich die Versicherung bezieht, zu. Ohne Anwalt hätte ich keine Chance diese Urteile zu finden. Vielleicht blufft die sch... Versicherung ja nur.
Elvis - King of Rotti & Roll
HI Rancher,
jo das machen die gerne - erstmal auf Verdacht ablehnen... Provokation ist Konfrontation des Provozierten mit seiner Argumentation
ROTTIPOWER! - Rottweiler im Rettungswesen http://www.ROTTIPOWER.de
Hi Mattie,
mir geht´s im Endeffekt darum, sofern ich eine Chance habe, das ganze Grundsätzlich zu klären. Das "Opfer" lehnt es zwar ab mich zu verklagen, aber sobald einer (z.B. die Krankenkasse oder der Arbeitgeber des Geschädigten)Schadenersatzansprüche an mich stellt, bin ich auch Klagepartei. D.h. das ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen könnte. Wenn ich zu Schadenersatz verurteilt werde, müßte meines Erachtens auch die Hundehaftpflicht zum zahlen verurteilt werden, obwohl das ein eigener Prozess würde.
Die Versicherung lehnt die Zahlung mit dem Argument "...,daß die Tiergefahr nicht mehr dem Halter, sondern allein dem Geschädigten zuzurechnen ist". Bisher bin ich der Meinung, wenn ich zu Schadenersatz verurteilt würde, müßte also logischer Weise auch die Versicherung verurteilt werden. Obwohl - Logik bei Gericht?? Ist vielleicht auch nur ein Wunschtraum. Fakt ist, wenn Hundehaftpflichtversicherungen auf dem Hundeplatz nicht greifen, wo wird dann die Zahlung noch überall abgelehnt?
Gruß
Rancher
Elvis - King of Rotti & Roll