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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 568 mal aufgerufen
 Schlagzeilen
kessybel ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 20:30
Hundeverordnung in Bayern Antworten
Wer von Euch weiß den neuesten Stand von der Hundeverordnung in Bayern bzgl. "Rottweiler" in Kategorie II auf der Liste. Mein Stand ist die Anhörung des ADRK um dessen Gegenargumentation auch mit zu berücksichtigen. Was ist dann mit den anderen Rottweilern aus anderen Verbänden???

Vera ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 20:51
Re: Hundeverordnung in Bayern Antworten
Hallo Kessybel !
Der derzeitige Stand ist immer noch: alles in der Schwebe!
Sollte der ADRK erreichen, daß der Rottweiler nicht auf die Rassenliste gesetzt wird, so gilt das dann für alle Rottweiler (als Rasse ) unabhängig von Vereinszugehörigkeit und unabhängig davon, ob mit "Papieren" oder ohne !

Vera mit Rudel
P.S. Wenn das Urteil in NS zur Klage der ADRK-Mitglieder rechtsgültig wird, gilt das auch für ALLE Rottweiler in NS.


Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !

kessybel ( Gast )
Beiträge:

21.08.2001 18:54
#3 Re: Hundeverordnung in Bayern Antworten
Na dann drück ich mal meine Däumchen und meine Rotti-Damen ihre Pfötchen, das alles gut geht

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