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Dieses Thema hat 22 Antworten
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Seiten 1 | 2
Vera ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 11:25
neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
gefunden bei hundejo.de

Ab 1.9. tritt neue Bundesverordnung in Kraft


19.8.01

Mehr Auslauf, intensivere Betreuung, größere Zwinger: Hundehalter müssen sich vom 1. September an umstellen. Dann tritt die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Einige, oft aggressive Rassen, dürfen dann nicht mehr gezüchtet werden. Experten beurteilen die Neuerungen positiv.

Bewegung und viele soziale Kontakte - das sind die Schlüsselbegriffe einer artgerechten Hundehaltung. Dies berücksichtigt die neue Verordnung, für die das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verantwortlich zeichnet.

Die Vierbeiner - in Stadt- und Landkreis Heilbronn gibt es etwa 15 000 - sollen sich mindestens zwei Mal täglich im Freien austoben können. Um einzeln gehaltene Hunde müssen sich die Betreuungspersonen mehrmals täglich über einen längeren Zeitraum hinweg beschäftigen.

Kreisveterinär Dr. Hans-Joachim Klöss empfiehlt, Welpen mit anderen Hunden zusammenzubringen - um das Sozialverhalten zu schulen.

Den Züchtern haben die Autoren der Verordnung einiges ins Stammbuch geschrieben: Welpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils zehn Vierbeiner und ihre Nachkommen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Die Zucht von Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terrier und Bullterriern ist künftig verboten. Grund: Bei diesen Tieren liege ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten vor.

Auch Kreuzungen mit diesen Rassen sind nicht mehr erlaubt.

Das Regelwerk löst die aus dem Jahr 1974 stammende "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien" ab. Klöss begrüßt, dass die neuen Richtlinien auch für im Haus gehaltene Hunde gelten.

Klare Anforderungen wurden formuliert: Der Vierbeiner darf nur in ausreichend großen Räumen untergebracht werden, in die natürliches Tageslicht fällt und in die genügend Frischluft strömt. Verschärft wurden die Bestimmungen in Sachen Zwingerhaltung.

Vierbeinern, beispielsweise in der Größe eines Schäferhundes, muss eine Fläche von acht Quadratmetern zur Verfügung stehen. Zwei mehr als bisher.

Hunde, deren Ohren oder Schwänze kupiert - also abgeschnitten - wurden, dürfen künftig nicht mehr ausgestellt werden. Damit wollen die Behörden den so genannten Kupiertourismus bekämpfen, mit dem das seit 1998 geltende Verstümmelungsverbot in Deutschland immer wieder umgangen wurde.

Für diese Bestimmung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2002. Auch bei anderen Anpassungen, etwa bei der Größe von Zwingern, ist eine Übergangsfrist bis 2004 vorgesehen.

Für Hans-Joachim Klöss ist die neue Tierschutz-Hundeverordnung ein Fortschritt. "Wenn ich mir auch noch weiter gehende Regelungen gewünscht hätte." Klöss hätte es begrüßt, wenn das Halten von kupierten Hunden verboten worden wäre. Wünschenswert seien auch stärkere Reglementierungen bei Handel und Zucht. Günter Eggert hält die Novelle der Hundeverordnung für einen "sinnvollen Schritt".

Er ist Leiter des Fachdienstes für Polizeihundeführer der Polizeidirektion Heilbronn und war lange Zeit Vorsitzender eines Hundevereins. Sie sei eine gute Grundlage für die Beurteilung von Hundehaltungen. Entscheidend sei aber, die Leute dazu zu bringen, ihre Kenntnisse über die Vierbeiner zu erweitern. "Ich bin ein Verfechter des Hundeführerscheins."






Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !

SLash ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 12:20
Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Dieses Pamphlet gilt also für ganz Deutschland ?!
Was ist dann mit den LVO´s ? Gelten die dann auch bzw. zusätzlich ?
Was ist mit internationalen Ausstellungen z.B. von der FCI ?
Dort werden nach meiner Kenntnis, auch weiterhin kupierte Hunde ausgestellt.
u.a. heißt das also das min. 3 Hunderassen aussterben werden. Ist/war jetzt alles umsonst ???

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Ich bin ein Teil all dessen, was mir widerfährt.

Vera ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 12:59
#3 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Ja Slash, das gilt für ganz Deutschland ! Die HVOn der einzelnen Bundesländer sind weiterhin gültig (Landesrecht).
Grundlage für diese Bundesverordnung ist die Änderung des §11 des Tierschutzgesetzes (Qualzuchtgutachten) und das "Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden" .
Ich hoffe, ich hab jetzt nichts durcheinder gebracht, ist alles ineinander verschachtelt.
Und ja, das bedeutet das Aussterben von vier Hunderassen, und zwar AmStaff, Staffbull, Bullterrier und Pitbull !!!
Diese Gestzeslage ist es, die mich in einem anderen Beitrag schreiben ließ, daß den bedrohten Hunderassen nur noch auf dem Klageweg wirksam geholfen werden kann.
Eine diesbezügliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist in Arbeit (VDH zusammen mit den betroffenen Mitgliedsvereinen).
Was mit dem Ausstellungsverbot kupierter Hunde hinsichtlich FCI-Ausstellungen passiert, kann ich Dir imo nicht sagen, werd mich aber nochmal schlau machen.

*stinksauer* (nicht wegen dem Ausstellungsverbot für kupierte Hunde )
Vera und Rudel


Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !

SLash ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 14:25
#4 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
auch stinksauer ist.
Nachdem diese Rassen ausgerottet sind, wird sich eine Problemverlagerung auf andere Rasse einstellen.
Welche Rassen kommen den "Kampfhunden" am nächsten...
Dann kommt dann eine neue Bundeshundeverordnung, dort stehen dann wieder irgendwelche Rassen drauf usw. usw.
Zuletzt haben wir dann vielleicht noch eine Handvoll Hunderassen...
Eine wirklich sehr kluge, gut überdachte und zukunftsorientierte Entscheidung!!! Das nenne ich eine vernünftige Politik, die da ansetzt wo sie auch hilft!!!
Wer das Problem nicht bekämpfen kann, der tötet einfach weg...
*ichkannnurnochdenkopfschütteln

Na, wen oder was wählen wir denn, als Nächstes ?



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SLash ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 14:29
#5 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Noch ne Frage, gibt es im VDH Vereine der bedrohten Rassen, ausser Bullterrier ?


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Vera ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 15:24
#6 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Hallo Slash !
Im VDH gibt es zwei *g* Bullterrierclubs, die auch die Rassen AmStaff und Staffbull vertreten und einen extra AmStaff-Club. Der Pitbull ist im VDH nicht vertreten als Rasse, weil nicht anerkannt.
Zum Ausstellungsverbot kupierter Hunde bei FCI-Ausstellungen habe ich keine definitive Aussage gefunden bis jetzt, aber interessante Infos zum Kupierverbot überhaupt.
Bereits 1998 haben alle EU-Mitgliedsstaaten ein Abkommen gegen das Kupieren unterschrieben.
In vielen europäischen Ländern gibt es ein Kupierverbot, wenn auch nur auf dem Papier, so z.B. in Italien, der Schweiz, Holland, Dänemark, Schweden, Norwegen ; In Östereich ist ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung, in Belgien gilt ab 1.10.01 Kupierverbot der Ohren, ab 1.1.06 Kupierverbot der Ruten.
Das Ausstellungsverbot wird wohl durchgezogen, wobei das m.E. nur nach Inkrafttreten der Verordnung (1.9.)kupierte Hunde betrifft. Die bisher ausgestellten kupierten deutschen Hunde brauchten eine TA-Bescheinigung über med. Indikation, damit wurde viel Schindluder getrieben.

Vera mit Rudel (kupiert und unkupiert)
P.S.zu befürchten ist, daß nach und nach alle großen Hunderassen reglementiert werden !In Frankreich werden schon Riesenschnauzer für Hundekämpfe gezüchtet !!!


Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !

Vera ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 17:02
#7 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
noch eine Ergänzung, gefunden beim VDH :

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung regelt verbindlich:

Ab dem 01. Mai 2002 gibt es ein Ausstellungsverbot für alle im In- oder Ausland nach dem 1. Jan. 1987 an den Ohren oder nach dem 1. Juni 1998 an der Rute kupierten Hunde, soweit der Eingriff nicht in Überein-stimmung mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes (tierärztliche Indikation, Ausnahme wegen jagdlicher Verwendung) erfolgte.

(Siehe auch Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde / Tierschutz-Hundeverordnung)


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SLash ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 19:07
#8 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Danke dir, du Surfkönigin...

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Vera ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 20:44
#9 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
bitte, gern geschehen!


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Kerstin ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 21:46
#10 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Wieso haben Hunde, die zur Jagd genutzt werden, mal wieder eine Ausnahmegenehmigung ? Brauchen die zum Fasanenstellen einen Stummelschwanz, oder wie ??? *blödguck*


Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de

Vera ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 22:51
#11 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Hi Kerstin!
Angeblich, weil sie sich im Gebüsch die Rute verletzen könnten! Die Jägerlobby ist eben stark vertreten bei den Politikern!


Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !

Heike Harms ( Gast )
Beiträge:

20.08.2001 23:02
#12 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Dann können sie sich ja gegenseitig erschießen!
Der Verlust wäre nicht unverkraftbar!

Kerstin ( Gast )
Beiträge:

21.08.2001 13:20
#13 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Ich gebe Dir Recht, Heike !
Gibt's doch wohl nicht ! Tolles Argument !!!!
Mein Hund kann sich auch im Gebüsch die Rute verletzen, oder im Wald überhaupt....oder ?
Da beschwere ich mich doch !!!!
Schriftlich !!!!

*stinksauerist!*


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rottikind@rottweilerclub.de

SLash ( Gast )
Beiträge:

21.08.2001 14:43
#14 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Verstehe ich nicht, wenn das das einzige Argument ist, warum gibt es dann Jagdhunde mit Rute ???
Übrigens kann der Hund sich auch beim Freuen die Rute verletzen, so wurde mir das Kupieren beim Boxer vor langer Zeit erklärt...
Freuen die sich jetzt weniger ? *dieweltnichtmehrversteht


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Vera ( Gast )
Beiträge:

21.08.2001 15:55
#15 Re: neue Bundeshundeverordnung tritt am 1.9. inkraft Antworten
Nicht alle Jagdhunde werden auch jagdlich geführt, und die Ausnahme vom Kupierverbot gilt für, glaub ich, fünf Jagdhund-Rassen auch nur, wenn sie jagdlich geführt werden sollen, naja, eben die Jäger-Lobby ! Die wollten einfach nicht auf die gewohnte Optik ihrer Vierbeiner verzichten !


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