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In gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen es um Hundehaltung und die damit verbundenen Probleme geht, werden häufig völlig widersprüchliche Urteile gefällt. Hier findet ihr eine Bandbreite der heute möglichen Rechtsprechung.
Teilweise werden identische Sachverhalte von zwei Gerichten so unterschiedlich interpretiert, daß die Gegenüberstellung der Urteile einer gewissen Komik nicht entbehren kann und Zweifel an der Rechtsprechung nicht ausbleiben. Selbst die kleine hier vorliegende Auswahl zeigt, daß, wenn es um Hunde geht, die Gerichte dazu neigen eher Urteile zu fällen als Recht zu sprechen.
Leider hat sich während der letzten Jahre in der Rechtsprechung der Trend verstärkt, in den Urteilen Wesen und Psyche des Lebewesens Hund genauso wenig zu berücksichtigen wie dessen Anforderungen an eine artgerechte Haltung. Nur wenige Urteile berücksichtigen die legitimen Bedürfnisse des Hundes und ragen richtungsweisend aus der Masse hervor.
Alles eindeutig zweideutig, also. Arroganz ist Ignoranz in Toleranz