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 Kommentare
Kerstin ( Gast )
Beiträge:

22.07.2001 23:27
Statement zu den Urteilen Berlin und SH Antworten
Kommentar zu den Urteilen der Verfassungsgerichte Berlin und Schleswig-Holstein

Betrachtet man die unterschiedlichen Auffassungen der rechtsprechenden Personen in beiden
Urteilen, so liegt der Verdacht nahe, daß sich in weiten Teilen der Ausführungen Widersprüche
finden. Schaut man dann
einmal ganz genau hin und liest die Urteile zwei, ja sogar drei Mal, könnte man meinen, es sei
kein Gegensatz zu finden.
Ja was denn nun ? Ich, als objektive Betrachterin, die ihren Politiker- und Richterhass völlig
außenvorlässt, tendiere zur letzteren Erklärung.
Warum, fragt ihr euch ?
Nun, die Urteile sind unterschiedlicher, wie sie kaum sein könnten, im Grunde aber gleich.
Ich setze die persönlichen Erfahrungen der Bundesländer als Urteilsschwerpunkt einfach einmal
voraus und komme zu dem Ergebnis, daß Berlin, als hartes Pflaster bekannt, wohl allen Grund
hatte, ein solches Sammelsurium an Missverständnissen im Auge der braven Hundehalter zu
hinterlassen. Nehmen wir als Beispiel die massenhaft vertretenen Zuhälter, die ihre Bullterrier
als lebende Waffen mit sich führen. Nehmen wir die Hinterhofhundekämpfe zwischen Pitbulls, die
bis zum Tode der Tiere gehen. Wie sollen Richter eines solch auffälligen Bundeslandes entscheiden? ?
Ist die Situation mit einem anderen Urteil in den Griff zu bekommen, außer mit einem
ausgesprochenen Zuchtverbot ?
So sollte man doch zu einem gewissen Maß an Verständnis neigen, liest man dieses Urteil.

Objektivität zu den Ausführungen der Richter in Schleswig-Holstein scheint gar nicht nötig,
schließlich ist alles erreicht, was man sich wünschte, die Rasseliste wurde für komplett nichtig
erklärt.
Betrachtet man dies unter den obengenannten Aspekten für Berlin, so erkennt man:
Schleswig-Holstein ist, Kiel einmal ausgenommen, doch als sehr ruhiges Fleckchen Deutschland
bekannt. Man macht dort Urlaub, fährt zur Kur, findet keinen Dreck auf den Straßen, kurz:
Hier ist die Welt noch in Ordnung, hier gibt und gab es keine Probleme mit Anlagehunden.
Wozu benötigt man also eine Rasseliste ?
Hier sind die Hundehalter doch allesamt vernünftige Bürger.
War es somit nicht völlig logisch, daß das OVG Kiel so entscheiden würde ?
Das Selbe lässt das Urteil in Rheinland-Pfalz erwarten, wir sprechen uns wieder !

Kerstin, Rottweilerclub


Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de

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