Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung
für den Hundehalter ( BH/VT)
Die nachstehenden Regelungen treten ab 01. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH- Vereinen/Verbänden gültige Bestimmungen.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.
Abweichend hierzu gilt, dass bei der BHA /VT die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt, diese Prüfungsart daher auch nur berechtigt, den so geprüften Hund späterhin in der Sparte Agility vorzuführen, zur Vorführung in den Sparten FH, VPG und IPO ist der Nachweis der BH / VT erforderlich.
Abnahmeberechtigt für die BH / VT und die BHA / VT sind ausschließlich VDH- Leistungsrichter, die auf einer Richterliste eines AZG – Mitgliedsvereines stehen. Die BHA / VT darf auch von VDH – Agility – Leistungsrichtern abgenommen werden. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
BH – Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG ( VDH – Fachausschuss VPG / Agility ) angehörenden Verein /Verband abgelegt wurden. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VDH – Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat.
Die Mitgliedsvereine sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH – Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des VDH bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer die erstmalig in einer VDH – Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können, müssen mindestens 4 Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten kombiniert so haben mindestens 4 Teilnehmer ( Z.B. VPG, BH, RH ) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter ( LR) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf. (Begleithundeprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne die theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen).
Mehr dazu:
http://members.aol.com/laendtor/Bh.htm
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Arroganz ist Ignoranz in Toleranz
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Der Hund mit seinem feineren Geruchsorgan kann Dinge riechen, von denen der Mensch nur träumen kann.