Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

 Aktuell  Aktuell  Pflegestellen  Pflegestellen  Tierheime  Tierheime  Medizin  Veranstaltungen  Veranstaltungen  Hundeschule  Hundeschule  Tierärzte  Tierärzte  Züchter

Das Board ist nur für registrierte Mitglieder voll zugänglich. Gäste haben nur eingeschränkten Zugang und sehen nicht alle Foren. Neuanmeldungen müssen erst per Email und durch einen Admin bestätigt werden (s.Hinweis bei der Anmeldung). Deshalb ist die Angabe einer gültigen Email-Adresse notwendig.

Euer Rottweiler Team

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 577 mal aufgerufen
 Schlagzeilen
SLash ( Gast )
Beiträge:

19.12.2001 18:10
Nach Rottweilerbiss darf eine Frau nie mehr Hunde halten Antworten
Elfjähriger aus Schillerslage bekommt nach Beißattacke eines Rottweilers 12 000 Mark Schmerzensgeld

Das Amtsgericht Burgdorf hat gestern eine 59-jährige Hundehalterin aus dem Burgdorfer Ortsteil Schillerslage zur Zahlung von weiteren 7000 Mark Schmerzensgeld an einen elfjährigen Schüler verurteilt. Zuvor war bereits ein Teilurteil vom Landgericht Hildesheim auf 5000 Mark ergangen. Der Rottweiler der Frau hatte den damals Zehnjährigen Anfang Dezember 2000 angefallen und schwer verletzt.

Von einem Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung sah das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ab. Die Frau hat sich verpflichtet, nie mehr einen Hund zu halten. Darauf hatte der Junge Wert gelegt, der im Prozess als Zeuge anwesend war.

Der Fall hatte vor gut einem Jahr Schlagzeilen gemacht. Der Schüler war mit seinem Skateboard auf dem Weg an der Bundesstraße 443 unterwegs, als er aus der Dunkelheit heraus von dem Rottweiler angegriffen wurde. Das Tier, das dem Bruder der Angeklagten gehörte, biss ihn fünfmal in Oberschenkel und Wade. Erst dann konnte die 59-Jährige es zurückreißen. Statt sich um den schwer verletzten Jungen zu kümmern, flüchtete sie mit dem Hund und ließ den stark blutenden und unter schwerem Schock stehenden Schüler liegen. Der Junge konnte sich trotz der klaffenden Wunden zu seinem Elternhaus schleppen. Dort musste er von einem Notarzt behandelt werden, bevor er ins Krankenhaus kam.

Später wurde bekannt, dass der eigene Rottweiler der Frau ein Jahr zuvor einen 13-jährigen Jungen angefallen hatte. Außerdem wurde kritisiert, dass im zweiten Fall mit dem Zehnjährigen das Tier entgegen der Gefahrtierverordnung ohne Maulkorb unterwegs war. Die Verantwortung dafür schoben sich Land Niedersachsen und der damalige Landkreis Hannover gegenseitig zu. Zur Begründung hieß es letztlich, der Rottweiler habe eine Begleithundeprüfung absolviert. In der Verhandlung teilte die Angeklagte mit, dass der ihrem Bruder gehörende Rottweiler mittlerweile bei einem neuen Besitzer in Frankreich lebe.

„Mit dem Urteil können wir leben“, kommentierte die Mutter des Jungen. Ihr Sohn spiele mittlerweile wieder problemlos Fußball. Psychisch leide er allerdings noch immer unter dem damaligen Ereignis. Er habe traumatische Ängste vor Hunden – auch seine ältere Schwester war bereits Opfer einer Attacke – und wage sich nicht mehr allein auf den Weg an der Bundesstraße.
______________________________________________________________________________________
Arroganz ist Ignoranz in Toleranz
© by http://pessiMIST.de
Der Hund mit seinem feineren Geruchsorgan kann Dinge riechen, von denen der Mensch nur träumen kann.

 Sprung  


Mein Blog
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz