Kommentar zum Urteil VGH Koblenz
Schaue ich mir die Argumente der Kläger und der Angeklagten an,
muß ich leider zu dem Schluß kommen, daß das Land RLP die bessere
Argumentation während der Verhandlung an den Tag legte.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, hätte zumindest ein Anwalt auf der
Klägerseite vertretend eingegriffen, die Richter des VGH hätten
anders entschieden.
Genauso wie schon in Berlin, wurden alle Angriffspunkte gegen die LHV
abgeschmettert. Meines Erachtens nach, völlig zu Recht !
Wenn sich die Hundehalter und -züchter lediglich gegen die Paragraphen
der LHV aussprechen und keine positiven Seiten der Hunde anführen,
müssen sie sich nicht wundern.
Selbst der Ausdruck "abstrakte Gefahr" setzt sich, nach sorgfältigem
Lesen des Urteils und der Pressemitteilung des Gerichts,
felsenfest in mein Gehirn.
Lediglicher Angriffspunkt wäre gewesen, diese abstrakte Gefahr
auf alle Hunderassen zu beziehen, nicht nur auf die drei
gelisteten.
Aber so weit können "unsere" Listie-Halter wohl nicht denken.
Hätte ich die Möglichkeit gehabt als Kläger aufzutreten, wäre meine
Argumentation ganz anders gewesen.
Sehr gut auch die Argumentation des Landes, was die Aufnahme einiger
Schutz- und Gebrauchshunderassen (wie Rottweiler, Deutsche Dogge und
Dobermann) in die LHV angeht.
Diese Hunde wurden eben zu anderen Zwecken gezüchtet und stellen
keine offensichtliche Gefahr dar.
Anders hingegen die 3 gelisteten Rassen: Diese wurden seit Anfang des
19 Jahrhunderts ausschließlich zum Zweck der Hundekämpfe gezüchtet.
Das Gericht bestätigte dies. Starkes Argument !
Allerdings behält sich der Gesetzgeber vor, ggf. weitere Hunderassen
zu listen, sollten sie auffällig werden.
Kann man wohl gelten lassen, ich unterschreibe das Urteil !
Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de