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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 1.094 mal aufgerufen
 Kommentare
Kerstin ( Gast )
Beiträge:

30.08.2001 20:36
Kommentar zum Gerichtsentscheid Koblenz Antworten
Kommentar zum Urteil VGH Koblenz


Schaue ich mir die Argumente der Kläger und der Angeklagten an,
muß ich leider zu dem Schluß kommen, daß das Land RLP die bessere
Argumentation während der Verhandlung an den Tag legte.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, hätte zumindest ein Anwalt auf der
Klägerseite vertretend eingegriffen, die Richter des VGH hätten
anders entschieden.
Genauso wie schon in Berlin, wurden alle Angriffspunkte gegen die LHV
abgeschmettert. Meines Erachtens nach, völlig zu Recht !
Wenn sich die Hundehalter und -züchter lediglich gegen die Paragraphen
der LHV aussprechen und keine positiven Seiten der Hunde anführen,
müssen sie sich nicht wundern.
Selbst der Ausdruck "abstrakte Gefahr" setzt sich, nach sorgfältigem
Lesen des Urteils und der Pressemitteilung des Gerichts,
felsenfest in mein Gehirn.
Lediglicher Angriffspunkt wäre gewesen, diese abstrakte Gefahr
auf alle Hunderassen zu beziehen, nicht nur auf die drei
gelisteten.
Aber so weit können "unsere" Listie-Halter wohl nicht denken.
Hätte ich die Möglichkeit gehabt als Kläger aufzutreten, wäre meine
Argumentation ganz anders gewesen.
Sehr gut auch die Argumentation des Landes, was die Aufnahme einiger
Schutz- und Gebrauchshunderassen (wie Rottweiler, Deutsche Dogge und
Dobermann) in die LHV angeht.
Diese Hunde wurden eben zu anderen Zwecken gezüchtet und stellen
keine offensichtliche Gefahr dar.
Anders hingegen die 3 gelisteten Rassen: Diese wurden seit Anfang des
19 Jahrhunderts ausschließlich zum Zweck der Hundekämpfe gezüchtet.
Das Gericht bestätigte dies. Starkes Argument !
Allerdings behält sich der Gesetzgeber vor, ggf. weitere Hunderassen
zu listen, sollten sie auffällig werden.
Kann man wohl gelten lassen, ich unterschreibe das Urteil !


Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de

SLash ( Gast )
Beiträge:

30.08.2001 20:55
Re: Kommentar zum Gerichtsentscheid Koblenz Antworten
Das kommt dabei raus, wenn man keinen RA Stück oder vergleichbar guten Anwalt dabei hat! (Siehe auch Berlin)

In Antwort auf:
Eine abstrakte Gefahr liegt bei einer Sachlage vor, die nach allgemeiner Lebenserfahrung


abstrakt = von der Wirklichkeit abgetrennt, nur gedacht, unanschaulich
unwiderlegbar = "steht nicht im Duden" ISBN 3-411-01961-1 von 1982
unwiderlegbar = nicht widerlegen = den Irrtum nicht widerlegen

Eine abstrakte unwiderlegbare Gafahr ist demnach, Eine nur gedachte, dem Irrtum nicht widerlegbare Gefahr.
Welch widerlichen und widerwärtigen Widerruf haben die Widersacher widernatürlich mit Widersinn, widergespiegelt. Wir widersprechen mit Widerwillen und widmen uns widerborstig mit Widerhaken dem Widerstand.

Interessant wie die "souveränen" Richter ihre Entscheidungen argumentieren. Ist ein Sexualstraftäter oder Autofahrer nicht auch abstrakt gefährlich ? Ja, was ist denn eigentlich nicht abstrakt gefährlich ?
Wird eine Frau von ihrem Ex-Mann massiv bedroht und geht zur Polizei, wird man ihr den Hinweis geben: "Solange nichts passiert, können wir nichts machen..."
Aha!!!??? Wenn du einen Liste 1 Hund hast, ist das anders.
Man entzieht von per Gesetz erstmal den Schutz deiner Wohnung und dann hagelt es Verordnungen.
Was bleibt ist wahnsinnig viel Stoff für die Satiriker und die Lacher werden ihnen gewiss sein. Vielleicht sind auch ein paar Denker darunter...
_______________________________________________________________________________
Arroganz ist Ignoranz in Toleranz


© by http://pessiMIST.de
Ich bin ein Teil all dessen, was mir widerfährt.

Ursel ( Gast )
Beiträge:

30.08.2001 21:58
#3 Re: Kommentar zum Gerichtsentscheid Koblenz Antworten
Also, was mich fast zur Weißglut bringt, ist das alles was an Gesetzen oder Verordnungen vom runden Tisch geplant werden. Von der Basis und Praxis haben die keine Ahnung!
Das geschieht aber in fast allen Bereichen so. Und wem trifft es? unschuldige Menschen, hier in diesem Falle Hunde.


Gruß Ursel

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