Gefunden bei Hundejo !
Zucht von Bullterriern ab Sonnabend verboten
Pirmasens/R.-P., 28.8.01
Am 1. September 2001 tritt die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft, Sie regelt das Halten und Züchten von Hunden generell und löst die seit 1974 geltende Hundehaltungs-Verordnung, in der das Halten von Hunden im Freien geregelt war, ab. Darauf macht jetzt das Ordnungsamt Pirmasens aufmerksam. Danach ist das Züchten und Halten von Bullterriern verboten, weil auch sie zur Klasse der Kampfhunde gezählt werden.
Die Tierschutz-Hundeverordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden und darin sind viele Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes aufgenommen und eingearbeitet worden. So müssen Hundehalter dem Bedürfnis der Tiere nach sozialem Kontakt deutlicher Rechnung tragen als bisher. Insbesondere den Hunden, die allein gehalten werden, muss der Halter mehrmals täglich Kontakt zur Betreuungsperson ermöglichen. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Tieres anzupassen. Hunden, die in Zwingern oder einer Anbindehaltung gehalten werden, muss außerhalb des Zwingers ausreichend Auslauf gewährt werden.
Neu in dieser Tierschutz-Hundeverordnung ist auch, dass als Standard die Gruppenhaltung vorgeschrieben ist, wenn mehrere Hunde gehalten werden. Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, des Verhaltens oder des Gesundheitszustandes des Hundes erforderlich ist.
Zusätzlich sind die Anforderungen sowohl für die Zwinger- und Anbindehaltung als auch für die Haltung von Hunden in Räumen verschärft worden. Die Zwingergröße beispielsweise richtet sich im Gegensatz zur bisherigen Regelungen in Zukunft nach der Größe des darin gehaltenen Hundes. So ist zum Beispiel für ein Tier mit einer Höhe bis 50 Zentimeter eine Bodenfläche von mindestens sechs Quadratmetern vorgeschrieben. Welpen dürfen in Zukunft erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Wenn eine Trennung zum Schutz der Mutter bzw. aus anderen Gründen nicht vermeidbar ist, müssen die Geschwistertiere bis zum Alter von acht Wochen zusammen gehalten werden. Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet, muss für jeweils zehn Zuchthunde und deren Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen können, die der zuständigen Behörde die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen hat. Züchtern, die bereits über eine Erlaubnis verfügen, wird eine Frist bis zum 1. September 2002 eingeräumt.
Auf Hundeausstellungen dürfen kupierte Hunde, an denen der Eingriff nach dem 1. September vorgenommen wurde, in Deutschland nicht mehr teilnehmen. Hunde, die vor dem September kupiert wurden, dürfen noch bis zum 1. Mai 2002 ausgestellt werden.
In der nächsten Bestimmung geht der Gesetzgeber über die Gefahrenabwehrverordnung von Rheinland-Pfalz vom 30. Juni hinaus. Es wird eine Aggressionssteigerung bei den Rassen Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und - das ist neu - Bull Terrier vermutet. Die Zucht und auch die Kreuzung dieser Rassen wird deshalb verboten.
"Wir haben schon nach Bekanntgabe der Gefahrenabwehrverordnung viel mehr auf den Tisch bekommen", stellt Dezernent Peter ****l im Gespräch fest. "Aber wir haben die Erfassung vorangetrieben und Ermittlungen angestellt. Wir mussten unter anderem dem Anzeigeverhalten der Bürger Rechnung tragen und die Zuverlässigkeit der Halter prüfen. Aber das ist mit unserer Personaldecke schwierig." Allerdings hat der Dezernent auch Grund zum Optimismus. "Wir werden Mitte September die Mitarbeiter, die mit diesen Aufgaben betraut sind, von vier auf sechs aufstocken können", freut sich Amtsleiter Peter Gaubatz. "Damit ist dann Schichtbetrieb auch am Wochenende gewährleistet. Natürlich bringt die neue Tierschutz-Hundeverordnung mehr Arbeit für uns, aber wir haben mittlerweile auch viel Erfahrung gesammelt."
Das Ordnungsamt wird am Donnerstag, 30. August, zwischen 10 und 12 Uhr in der Fußgängerzone einen Infostand einrichten, wo Bürger Fragen stellen und sich informieren können. Wer Fragen hat, kann sich unter der Nummer 06331/842307 an das Ordnungsamt wenden.
Und wie soll das gehen ???? Alle Bullis am Montag beim OA abgeben ??? Können die nicht lesen ? Das Gesetz verbietet doch nicht das Halten !!!!
*sich tierisch aufregt*
Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de