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aus dem KSG-Forum kopiert :
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Entschuldigt bitte, aber ich bin erst um kurz nach 17.00 Uhr wieder zu hause angekommen. Da stehen nun erst einmal alle meine Tiere und die Hunde auf dem Programm
Die Verhandlung war ein Marathon von 10.15 uhr bis 14.00 Uhr. Danach eine kurze Beratung der Richter, ob das Urteil heute, an einem neuen Verkündungstermin oder schriftlich erfolgen soll.Sie beschlossen dann ,das Urteil morgen um 8.30 Uhr im großen Saal 300 des VGH Kassel durch den 1. Vorsitzenden des Senats zu verkünden.
Die Sachverständige für unsere Hunde,Frau Dr. Becker, Vizepräsidentin der Landestierärztekammer Hessen und Vorsitzende des Arbeitskreises Gefährliche Hunde war absolut klasse.
Es folgten die einzelnen Anträge der Parteien, wobei der Bevollmächtigte vom IM natürlich um Klageabweisung bat.
Dann wurden die einzelnen Paragraphen durchgekaut, die Richter stellten an Antragsteller (RA Stück) sowie Antraggegner Fragen, wobei der gute Herr Hannappel vom IM mehrmal ordentlich ins Fettnäpfchen trat und sich selbst widersprach. Auch geprüfte Kampfhunde sind immernoch gefährliche Hunde und auch so zu behandeln.
Er ritt auf dem Qualzuchtgutachten herum, auf die Regelungen der Bundesregierung usw. usw.
Herr Stück war brilliant, teilweise auch etwas bissig und bekam einen Anschiß vom vorsitzenden Richter, worauf er sich entschuldigte und der Richter diese Entschuldigung auch sofort annahm.
Der Berichterstatter scheint auf unserer Seite zu sein und brachte die Gegenseite mehrfach ins schwitzen, der 1. Vorsitzende verwies auf das Urteil in Berlin und das man auch dieses berücksichtigen müsse, die anderen 3 Richter äußerten sich kaum.
Ich will und kann hier keinerlei Prognosen stellen. RA Stück und ich haben vereinbart, daß er das Urteil sofort an seine Mutter weitergibt und ich es dort im Laufe des morgigen Vormittags erfragen kann.
Bitte, bitte weiterhin die Daumen drücken ....
Beckersmom
Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die strengsten Regelungen der hessischen Kampfhunde-Verordnung für nichtig erklärt.
Das Gericht hob am Mittwoch den Maulkorb- und Sterilisationszwang sowie das Handelsverbot für die drei am gefährlichsten eingestuften Hunderassen auf.
Eine Trennung zwischen unwiderleglich gefährlichen Kampfhunden und vermutlich gefährlichen Hunden, wie sie die Verordnung mache, sei nicht möglich, entschied der VGH.
ciao
Andreas
Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !
Juhuuuuuu !!!!!!! *mal die welt umarm*
Mit dem Test können alle leben, denke ich.....kein Maulkorb und keine Sterilisation mehr, das ist das Wichtigste !!!!!!
Echt klasse!!!
Merken die Politiker vielleicht mal, was für einen Mist die verzapfen ???
Wie vereinbart sich das nun mit dem Bundesgesetz und der GG Änderung in Bezug auf den Schutz der eigenen Wohnung ?
Wenn ich durch alle Bundesländer reisen wollte, bräuchte ich noch zusätzlich ein oder zwei Aktenkoffer, um zu wissen Leinen- und/oder Maulkorbzwang...
Die Politik verstrickt sich immer tiefer in Probleme, wann fängt mal einer an und denken !!!
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Arroganz ist Ignoranz in Toleranz