Hier die Stellungnahme von W.Klinger, aus dem Hermes-Brief entnommen:
DER SPRUCH DES VGH-KASSEL:
Eine salomonische Entscheidung?
Der Vorsitzende des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel drückte es
heute bei der Urteilsverkündung so aus:
50 % haben die Antragsteller gewonnen, 50% die Antrags-gegner, auch die
Kosten wurden so aufgeteilt. Auf einen kurzen Nenner gebracht lautet die
Entscheidung wie folgt:
1. Alle verschärfenden Sonderregeln für Listenhunde der Liste 1 sind
nichtig. Listen 1-Hunde sind jetzt wie Listen 2-Hunde zu behandeln.
2. Haftpflichtversicherungspflicht kann nicht in einer Verordnung, sondern
muß in einem Gesetz, und dann auch genauer geregelt werden (Abschlusssumme
etc.), deshalb auch nichtig!
3. Alles andere bleibt wie gehabt.
4. Die Revision ist ausdrücklich ZUGELASSEN!
Die Richter am VGH haben versucht, es allen "rechtzumachen", aber wie das
immer so ist..."Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann!"
Der gröbste Bouffiersche Unsinn, die "unwiderlegbare gefähr-liche Vermutung
von wenigen Rassen" (bereits eine Wort-schöpfung nahe der Abstrusität) wurde
gemäß der bereits er-lassenen Einstweiligen Verfügung für nichtig erklärt!
Außerdem wurde auf speziellen Antrag einiger Kläger die erste (besonders
scharfe) Verordnung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Eine
deutliche Ohrfeige für den Innenminister!
Alles andere jedoch, die in der Verhandlung deutlich gewor-dene fehlende
Bestimmtheit der Verordnung hinsichtlich der "angeblichen
Rassengefährlichkeit" (so der Vorsitzende heute wörtlich) und auch die
Rassenliste selbst ließ das VGH damit unangetastet. Gleichzeitig machte er
in Worten deutlich, dass sich damit der "Verordnungsgeber auf dünnem Eis"
bewege und gab die "sicher noch nicht abgeschlossene Meinungs-bildung zurück
in die Hände des Gesetzgebers."
Das heißt, der weitere Regelungsbedarf wurde ausdrücklich bestätigt, was
nicht verwundert, wenn man die Verhandlung verfolgt hat, denn dass eine
Einteilung der Gefährlichkeit nach Rassen von allen nationalen und
internationalen Gutachten deutlich als Unsinn beurteilt wurden, verstanden
sogar die anwesenden Journalisten. Auch die Tatsache, dass es einem
hessischen Hundehalter unmöglich ist, zu erkennen, ob sein Mischlingshund
eventuell eine Mischung der inkriminierten Rassen enthält, und es daher am
zwingend vorgeschriebenen "Bestimmtheitsgebot" der Verordnungsregeln fehlt,
ließen die VGH-Richter gnädig ungesühnt. Zu groß war wohl die Angst, hier
die vom Innenministerium immer wieder vorgetragenen "kriminellen
Hundehalter" ungeschoren zu lassen.
Das heißt, der VGH hat den Ball wieder zurückgespielt zum Hessischen
Parlament. Jetzt könnte die Hessische Regierungs-koalition beweisen, dass
sie bereit ist, wissenschaftliche Tat-sachen zu anzuerkennen, und die (noch)
nicht gerügten Rassenlisten einfach durch ein Gesetzgebungsverfahren mit
einem vernünftigen Hundegesetz ohne Rassenlisten auszu-tauschen.
Und der VGH hat den Antragstellern hier auch gleich den Weg gewiesen, sollte
dies nicht erfolgen: Den Weg zum Bundesver-waltungsgericht! Dort erfolgt
dann sicherlich weniger Rücksicht auf einzelne Landes-Regierungsinteressen.
Das die Revision gegen dieses Urteil bereits eingelegt wurde, können wir
unse-ren "Freunden" aus dem hessischen Innenministerium bereits heute
mitteilen. Also, "Ihr Lieben dort", es ist Eile geboten!
Hier ist jetzt für alle Interessierten und Hundehalter aus Hessen von
besonderem Interesse, dass die FDP-Landtagsfraktion immer wieder, zuletzt
vor einigen Tagen in ihrer letzten Presseerklärung deutlich erklärt hat,
dass es mit Ihr als Koalitionspartner ein Hundegesetz mit einer Rassenliste
nicht geben werde, da eine solche Einteilung wissenschaftlich nicht haltbar
sei und nur die betroffenen Bürger kriminalisiere. In den nächsten Tagen
werde ich bei einem Gesprächstermin mit dem Fraktionsvorsitzenden der
hessischen FDP, Herrn Jörg-Uwe Hahn, noch einmal für diese Haltung der
Fraktion im Namen aller betroffenen hessischen Hundehalter bedanken und auch
für eine vernünftige zukünftige, in jedem Falle Rassenfreie gesetz-liche
Regelungen einsetzen.
Deshalb, Kopf hoch! Wir schaffen das, gemeinsam!
Euer Werner Klinger
FDP-Reichelsheim
Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de