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Dieses Thema hat 16 Antworten
und wurde 1.193 mal aufgerufen
 Urteile
Seiten 1 | 2
Vera ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 11:47
#16 Re: Heute fällt die Entscheidung in Hessen ! Antworten
Und hier die VGH-Pressemitteilung :

"Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde teilweise für nichtig erklärt
Unwiderlegliche Vermutung der Kampfhundeeigenschaft nicht erforderlich

Mit einem heute verkündeten Urteil hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes die im August vergangenen Jahres erlassene Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde des Hessischen Ministers des Innern und für Sport teilweise für nichtig erklärt. Die Entscheidung, die auf Grund einer gestern durchgeführten Verhandlung ergangen ist, betrifft insbesondere die in der Verordnung enthaltene unwiderlegliche Vermutung der Kampfhundeeigenschaft und damit der einem Gegenbeweis nicht zugänglichen besonderen Gefährlichkeit aller Hunde dreier Hunderassen: American Pitbull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, American Stafford bzw. Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier.

Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wären diese Hunderassen weiteren zwölf Rassen und Gruppen gleichgestellt, bei denen nach der Verordnung die Gefährlichkeit der betreffenden Hunde nur widerleglich vermutet wird und diese Vermutung durch einen positiv verlaufenen Wesenstest widerlegt werden kann. Die Rechtmäßigkeit für die Haltung von Hunden dieser zweiten Gruppe geltender Erlaubnisvoraussetzungen einschließlich der Bestimmungen über die notwendige Zuverlässigkeit ihrer Halter hat der Senat weitgehend bestätigt; lediglich das Verlangen, den Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den jeweiligen Hund nachzuweisen, hielt der Senat wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung für nichtig. Unwirksam sind nach der verkündeten Entscheidung auch alle weiteren Bestimmungen, die ausschließlich die erwähnten drei Hunderassen betreffen; dies gilt für den MAulkorbzwang, das Gebot der Unfruchtbarmachung, ein weitgehendes Handels- und Abgabeverbot sowie verschärfte Voraussetzungen für die Erteilung einer Halteerlaubnis für solche Tiere.

Bestätigt wurde mit der Entscheidung die Rechtmäßigkeit einiger weiterer von den 24 Antragstellern beanstandeter Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung gefährlicher Hunde. Dies betrifft insbesondere den angeordneten Leinenzwang, die Pflicht "gelistete" gefährliche Hunde auch nach bestandener Wesensprüfung mit einem elektronisch lesbaren Chip unveränderlich zu kennzeichnen, und die Anforderung, dass Wohnungen und Grundstücke der Halter solcher Hunde mit einem Warnschild "Vorsicht Hund!" kenntlich gemacht werden. Unbeanstandet blieb auch, dass in der Verordnung Wesenstests und Erlaubnisverfahren nicht auch für andere Hunderassen, etwa Deutsche Schäferhunde oder Boxer, angeordnet worden sind.

Auf Antrag einiger Antragsteller musste sich der Senat in dem Urteil auch mit der Rechtmäßigkeit der vom Innenminister aufgehobenen Kampfhundeverordnung vom 5. Juli 2000 befassen. In dieser Verordnung war die Kampfhundeeigenschaft für 16 Hunderassen und -gruppen fingiert worden; an diese Fiktion hatte der Verordnungsgber ein Verbot der Haltung solcher Tiere mit Erlaubnisvorbehalt und weitergehende Anforderungen an die Tierhalter geknüpft als in der jetzt geltenden Verordnung. Der Senat stellt in seiner Entscheidung fest, dass diese Kampfhundeverordnung aus mehreren Gründen nichtig war.

Da die Vereinbarkeit einer unwiderleglichen Vermutung der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes in der Rechtsprechung von Landesverfassungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in letzter Zeit unterschiedlich beurteilt worden ist, hat der Senat gegen sein Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Nicht auf dem juristischen Prüfstand standen in diesem Verfahren diejenigen Bestimmungen der Gefahrabwehrverordnung gefährliche Hunde, die ausschließlich für nicht "gelistete" Hunde gelten, die sich individuell als gefährlich erwiesen, insbesondere Menschen angegriffen haben. Frü diese Gruppe von Hunden gilt die Verordnung uneingeschränkt.

Aktenzeichen: 11 N 2497/00"




Es gibt zwar gefährliche Hunde , aber keine gefährlichen Rassen !

Kerstin ( Gast )
Beiträge:

29.08.2001 15:34
Re: Heute fällt die Entscheidung in Hessen ! Antworten
Hier die Stellungnahme von W.Klinger, aus dem Hermes-Brief entnommen:

DER SPRUCH DES VGH-KASSEL:
Eine salomonische Entscheidung?

Der Vorsitzende des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel drückte es
heute bei der Urteilsverkündung so aus:
50 % haben die Antragsteller gewonnen, 50% die Antrags-gegner, auch die
Kosten wurden so aufgeteilt. Auf einen kurzen Nenner gebracht lautet die
Entscheidung wie folgt:

1. Alle verschärfenden Sonderregeln für Listenhunde der Liste 1 sind
nichtig. Listen 1-Hunde sind jetzt wie Listen 2-Hunde zu behandeln.
2. Haftpflichtversicherungspflicht kann nicht in einer Verordnung, sondern
muß in einem Gesetz, und dann auch genauer geregelt werden (Abschlusssumme
etc.), deshalb auch nichtig!
3. Alles andere bleibt wie gehabt.
4. Die Revision ist ausdrücklich ZUGELASSEN!

Die Richter am VGH haben versucht, es allen "rechtzumachen", aber wie das
immer so ist..."Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann!"
Der gröbste Bouffiersche Unsinn, die "unwiderlegbare gefähr-liche Vermutung
von wenigen Rassen" (bereits eine Wort-schöpfung nahe der Abstrusität) wurde
gemäß der bereits er-lassenen Einstweiligen Verfügung für nichtig erklärt!
Außerdem wurde auf speziellen Antrag einiger Kläger die erste (besonders
scharfe) Verordnung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Eine
deutliche Ohrfeige für den Innenminister!

Alles andere jedoch, die in der Verhandlung deutlich gewor-dene fehlende
Bestimmtheit der Verordnung hinsichtlich der "angeblichen
Rassengefährlichkeit" (so der Vorsitzende heute wörtlich) und auch die
Rassenliste selbst ließ das VGH damit unangetastet. Gleichzeitig machte er
in Worten deutlich, dass sich damit der "Verordnungsgeber auf dünnem Eis"
bewege und gab die "sicher noch nicht abgeschlossene Meinungs-bildung zurück
in die Hände des Gesetzgebers."

Das heißt, der weitere Regelungsbedarf wurde ausdrücklich bestätigt, was
nicht verwundert, wenn man die Verhandlung verfolgt hat, denn dass eine
Einteilung der Gefährlichkeit nach Rassen von allen nationalen und
internationalen Gutachten deutlich als Unsinn beurteilt wurden, verstanden
sogar die anwesenden Journalisten. Auch die Tatsache, dass es einem
hessischen Hundehalter unmöglich ist, zu erkennen, ob sein Mischlingshund
eventuell eine Mischung der inkriminierten Rassen enthält, und es daher am
zwingend vorgeschriebenen "Bestimmtheitsgebot" der Verordnungsregeln fehlt,
ließen die VGH-Richter gnädig ungesühnt. Zu groß war wohl die Angst, hier
die vom Innenministerium immer wieder vorgetragenen "kriminellen
Hundehalter" ungeschoren zu lassen.

Das heißt, der VGH hat den Ball wieder zurückgespielt zum Hessischen
Parlament. Jetzt könnte die Hessische Regierungs-koalition beweisen, dass
sie bereit ist, wissenschaftliche Tat-sachen zu anzuerkennen, und die (noch)
nicht gerügten Rassenlisten einfach durch ein Gesetzgebungsverfahren mit
einem vernünftigen Hundegesetz ohne Rassenlisten auszu-tauschen.
Und der VGH hat den Antragstellern hier auch gleich den Weg gewiesen, sollte
dies nicht erfolgen: Den Weg zum Bundesver-waltungsgericht! Dort erfolgt
dann sicherlich weniger Rücksicht auf einzelne Landes-Regierungsinteressen.
Das die Revision gegen dieses Urteil bereits eingelegt wurde, können wir
unse-ren "Freunden" aus dem hessischen Innenministerium bereits heute
mitteilen. Also, "Ihr Lieben dort", es ist Eile geboten!

Hier ist jetzt für alle Interessierten und Hundehalter aus Hessen von
besonderem Interesse, dass die FDP-Landtagsfraktion immer wieder, zuletzt
vor einigen Tagen in ihrer letzten Presseerklärung deutlich erklärt hat,
dass es mit Ihr als Koalitionspartner ein Hundegesetz mit einer Rassenliste
nicht geben werde, da eine solche Einteilung wissenschaftlich nicht haltbar
sei und nur die betroffenen Bürger kriminalisiere. In den nächsten Tagen
werde ich bei einem Gesprächstermin mit dem Fraktionsvorsitzenden der
hessischen FDP, Herrn Jörg-Uwe Hahn, noch einmal für diese Haltung der
Fraktion im Namen aller betroffenen hessischen Hundehalter bedanken und auch
für eine vernünftige zukünftige, in jedem Falle Rassenfreie gesetz-liche
Regelungen einsetzen.

Deshalb, Kopf hoch! Wir schaffen das, gemeinsam!
Euer Werner Klinger
FDP-Reichelsheim


Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de

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