Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

 Aktuell  Aktuell  Pflegestellen  Pflegestellen  Tierheime  Tierheime  Medizin  Veranstaltungen  Veranstaltungen  Hundeschule  Hundeschule  Tierärzte  Tierärzte  Züchter

Das Board ist nur für registrierte Mitglieder voll zugänglich. Gäste haben nur eingeschränkten Zugang und sehen nicht alle Foren. Neuanmeldungen müssen erst per Email und durch einen Admin bestätigt werden (s.Hinweis bei der Anmeldung). Deshalb ist die Angabe einer gültigen Email-Adresse notwendig.

Euer Rottweiler Team

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 496 mal aufgerufen
 Urteile
SLash ( Gast )
Beiträge:

23.07.2001 02:53
Jagdbezirk Antworten
Das freie laufen lassen eines Hundes ohne Aufsicht in einem Jagdbezirk ist nicht gestattet. Dies schreiben die jeweiligen Landesjagdgesetze zum Schutz des Wildbestandes vor. Hier bedeutet allerdings Aufsicht nicht gleich angeleint. Wenn der Hund sich in Sicht- bzw. Rufweite seines Hundeführers befindet, und dieser die Möglichkeit hat, den Hund durch gezielte Kommandos unter Kontrolle zu halten, muß der Hund nicht angeleint werden. Hat der Hundeführer diese Kontrolle aber nicht, muß der Hund angeleint werden.
Amtsgericht Altenkirchen (Az: 2109 Js 35731/96-9 Owi)

In Baden-Württemberg macht der bloße Aufenthalt eines Hundes in einem Jagdbezirk ihn noch nicht des Wilderns verdächtig. Er muß vielmehr durch sein Verhalten nahelegen, daß er die Suche nach dem Wild aufnehmen will.
Oberlandesgericht Stuttgart (Az: 12 U 259/85)


Arroganz ist Ignoranz in Toleranz


© by SLash@rottweilerclub.de
Ich will eure Phantasie

SLash ( Gast )
Beiträge:

26.07.2001 09:31
Re: Jagdbezirk Antworten
Die Jagd auf zwei angeblich wildernde Hunde endete leider für einen Hund mit dem Tod und für den Jäger mit der Verurteilung zum Schadensersatz. Das Amtsgericht Lüneburg führt in seiner Entscheidung aus, dass Jäger Hunde erschiessen dürfen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorhanden sei, den der Jäger allerdings beweisen müsse. Hier wurde seitens des Jägers behauptet, daß die Hunde wilderten und deshalb der Schuß gerechtfertigt gewesen sei. Beweisen konnte der Jäger diesen Vortrag jedoch nicht, weshalb er zum Schadensersatz verurteilt wurde (AG Lüneburg, 12 C 365/99).


Arroganz ist Ignoranz in Toleranz


© by SLash@rottweilerclub.de
Gerechtigkeit ist Utopie

«« Kupieren
Hundesteuer »»
 Sprung  


Mein Blog
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz