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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 1.024 mal aufgerufen
 Züchter
SLash ( Gast )
Beiträge:

21.07.2001 10:46
Gewährleistung des Züchters Antworten
Über das Thema, inwieweit ein Züchter für seine Welpen verantwortlich ist, ist schon viel geschrieben worden. Aber immer wieder treten gerade an diesem Punkt Spannungen auf, gibt es Züchter, die jede Verantwortung von sich abwälzen, und Welpenkäufer, die auch noch einen Schnupfen im Alter von acht Jahren dem Zwinger anlasten wollen, aus dem sie damals den Hund als Welpen gekauft hatten. Die Grundvoraussetzungen sind einfach. Zunächst einmal haftet der Hersteller einer Ware 6 Monate. Da (immerhin ist der Gesetzgeber heute so weit, das einzusehen) Hunde keine Sachen sind, sondern Lebewesen, deren Beschaffenheit nicht im gleichen Maße wie bei einem Werkstück garantiert werden kann, wird der Züchter nicht 6 Monate lang in die Pflicht genommen. In der Praxis heißt das, der Züchter steht gerade für alle Krankheiten und deren Folgen, die der Welpe schon beim Züchter gehabt hatte, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht sichtbar waren. Ein Beispiel. Vier Tage nach dem Kauf erkrankt ein Welpe an Parvorirose und stirbt. Die Parvo hat eine Inkubationszeit von 4 bis 7 Tagen, das heißt zwischen Ansteckung und Sichtbarwerden der Krankheit vergehen 4 bis 7 Tage. Fazit: der Züchter ist dran, denn der Hund hatte die Krankheit sehr wahrscheinlich schon im Keim in sich, als er gekauft wurde. Wäre die Parvo erst 2 Wochen nach dem Kauf aufgetreten, hätte der Züchter die Ansprüche des Käufers ablehnen können. Zweites Beispiel: Vier Wochen nach dem Kauf eines Welpen stellt der entsetzte Käufer fest, daß sein Hund eine Menge Spulwürmer hat. Der Züchter lehnt die Verantwortung dafür ab. Grund: Spulwürmer kann sich der Hund jederzeit zuziehen, die Entwicklung vom Ei zum fertigen Wurm geht sehr rasch vor sich, es ist wahrscheinlich, daß der Hund sich die Spulwürmer erst beim neuen Besitzer geholt hat. Natürlich kann er sie auch früher schon gehabt haben, als er noch beim Züchter war, aber das ist nicht zu beweisen. Der Fall zeigt viel eher Nachlässigkeit von Seiten des neuen Besitzers, denn der hätte seinen Hund als Welpen regelmäßig jeden Monat einmal entwurmen müssen. Drittes Beispiel: Der Welpe zeigt einige Tage nach dem Kauf kleine Blutströpfchen auf dem sonst normalen bis leicht breiigen Stuhl. Diagnose: Girardien, Sarkosporidien oder Kokzidien, Einzeller, die diese an sich leichte Erkrankung bewirken, die in keiner Weise die Schwere einer ParvoInfektion bedeutet. Zwar können die Symptome durch den Stress der Reise, der Umstellung auf das neue Keimmilieu erst auftreten, aber anzunehmen ist, daß der Welpe die Erreger schon vom Zwinger aus mitgebracht hat. Also: der Züchter haftet für die Behandlung. Anders ist dieser Fall, wenn die Symptome erst später auftreten, oder aber nach dem Aufhören später wieder auftreten. Man kann dann nicht jeden blutigen Durchfall der nächsten Wochen, Monate oder Jahre immer noch dem Zwinger anlasten. Dafür steht dann der neue Besitzer gerade. Viertes Beispiel: Der Welpe zeigt nach einigen Wochen oder Monaten beim neuen Besitzer nicht das Selbstbewußtsein, den Kampftrieb, die Wesensfestigkeit, die wir alle uns beim Bully wünschen. Der Käufer ist enttäuscht, er wollte einen anderen Bully.
Hier haftet der Züchter nicht, denn zum einen liegt das Welpenkäuferrisiko eben beim Welpenkäufer, zum anderen sind Wesensmängel sehr häufig nicht nur genetisch bedingt, sondern auch von der Aufzucht, von den Erfahrungswerten des kleinen Hundes abhängig. Hier wird es sehr schwer fallen nachzuweisen, daß keine Fehler gemacht worden sind, und dat, alles eine Sache der Gene war. Ob der Züchter aus Kulanzgründen etwas für den Welpenkäufer unternehmen will, steht auf einem anderen Blatt. Er kann mit Fug und Recht sagen, der Käufer hätte sich einen halbwüchsigen oder erwachsenen Bully nehmen sollen, dessen Wesensbild schon feststeht. Ein solcher Hund wäre dann aber sicher wesentlich teurer als ein Welpe gewesen. Schwierig ist die Lage auch bei klar genetisch bedingten Fehlern. Wenn sich bei einem Hund im Alter von einem Jahr eine Hüftgelenksdysplasie herausstellt, dann ist das ein genetisch bedingter Fehler, der bei entsprechender Schwere dem Hund das Leben als normaler Vierbeiner erschweren oder unmöglich machen könnte. Allerdings ist die Vererbung der HD so kompliziert. daß sie der Züchter nicht sicher ausschalten kann. Besonders bei Rassen mit starkem HD-Befall ist dem Züchter kaum ein Vorwurf zu machen. Gesetzlich besteht sicher keine Handhabe gegen ihn; aus Kulanzgründen wird manch renommierter Zwinger aber Ersatz geben, auch ohne rechtliche Verpflichtung Eine Besonderheit stellt in unserem Verein die Zuchttauglichkeit dar. Fast jedes BV-Mitglied stellt sehr hohe Ansprüche an seinen Hund und geht davon aus, daß die ZTP für seinen Hund drin sein muß. Das ist ein gewaltiger Trugschluß. Kein Züchter wird einen Welpen verkaufen mit der Garantie, daß der einmal im BV die Zuchttauglichkeit erhält. Das geht nicht einmal in anderen Vereinen, die für die Zulassung zur Zucht weit weniger verlangen. Ein Käufer, dessen Hund aus irgendeinem Grund die ZTP nicht schafft, hat damit absolut keine Veranlassung zur Klage oder Ansprüche an den Züchter. Auch hier gilt wieder der Rat, einen schon zuchtzugelassenen Hund zu kaufen, was aber sicher nicht unter DM 5000,- möglich sein wird. Es gibt Welpenkäufer, die immer unzufrieden sind und nicht einsehen, daß ein Teil des Kaufrisikos bei einem Lebewesen eben auch bei ihnen liegt. Sie fühlen sich immer verfolgt, über den Tisch gezogen, verraten und verkauft. Sie suchen krampfhaft in der Vergangenheit der Elterntiere des betreffenden Welpen, um dort vielleicht Unregelmäßigkeiten oder angebliche genetische Defekte zu finden, die Fehler ihres Welpen erklären können. Jeder vernünftige Züchter wird sich vernünftigen Gründen nicht verschließen; gerade im BV wird von Seiten der Züchter fast immer sehr kulant verfahren. Das kann aber nicht dazu führen, daß jede Kleinigkeit - auch mit Sicherheit erst später erworbene Schäden - dem Züchter angelastet werden, der dann kostenlosen Ersatz liefern soll.

In anderen Ländern ist die Gewährleistung beim Welpenkauf übrigens absolut unbekannt. Spanische Mastin-Züchter schütteln voller Unverständnis den Kopf, wenn sie unsere Praktiken des Ersatzes bei HD kennenlernen. Kein Wunder, daß sie dann auch ganz andere Preise gewähren können. So hart es für den enttäuschten Welpenbesitzer auch sein mag, der vielleicht all seine Hoffnungen in den Kleinen gesetzt hat - ein gewisses Risiko muß auch er tragen. Ein veinünftiges, ruhiges Gespräch mit dem Züchter ist das beste Mittel, um den Fall zu klären. Üble Nachrede, ungerechtfertigte Forderungen und Infragestellen der Zuchtrichtlinien bringt nichts außer Querelen und eine Atmosphäre des Mißtrauens


Arroganz ist Ignoranz in Toleranz


© by SLash@rottweilerclub.de
Ich will eure Phantasie

Vera ( Gast )
Beiträge:

24.07.2001 20:22
Re: Gewährleistung des Züchters Antworten
Wer oder was ist der "BV" ?

Kerstin ( Gast )
Beiträge:

24.07.2001 21:13
#3 Re: Gewährleistung des Züchters Antworten
"Bundeszucht-Verband" Oder "Bundeszüchter-Verband" ??????
Die gibt es, das weiß ich....aber aus dem Artikel heraus, keine Ahnung

Der Glaube in uns, geboren aus Hoffnung, weist einen Weg, der Zuversicht heißt.
rottikind@rottweilerclub.de

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