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Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 397 mal aufgerufen
 Urteile
SLash ( Gast )
Beiträge:

23.07.2001 02:47
Diensthund Antworten
Der Staat haftet grm. § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG und § 833 BGB für Schäden, die ein Diensthund verursacht.
Oberlandesgericht Hamm (Az: 11 U 179/96)


Arroganz ist Ignoranz in Toleranz


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